Mitglied werden

Die Mitgliedschaft im Rostocker Anwaltverein hat eine Vielzahl von Vorteilen. Einige davon möchten wir Ihnen hier aufführen:

  • Vernetzung mit Kolleginnen und Kollegen zum fachlichen und kollegialen Austausch
  • Unterstützungen für Berufseinsteiger
  • Netzwerken mit Justiz, Politik und Unternehmen
  • Zugang zu den Vorteilen des Deutschen Anwaltvereins als Interessenvertreter der in örtlichen Anwaltvereinen zusammengeschlossenen Rechtsanwälte
  • Vergünstigungen bei Fortbildungen und Datenbanken
  • Zugang zu den Arbeitsgemeinschaften im Deutschen Anwaltverein
  • Bezug von Informationen des Deutschen Anwaltvereins und des Anwaltsblatts
  • Aufnahme in die Deutsche Anwaltsauskunft
  • zahlreiche geldwerte Leistungen und Vorteile im Bereich Kommunikation & Technik, Mobilität, Versicherung.

Weitere Einzelheiten zu den geldwerten Leistungen des Deutschen Anwaltvereins und den Vorteilen einer Mitgliedschaft im Rostocker Anwaltverein finden Sie hier.

Jetzt Mitglied werden!

Als ordentliches Mitglied genießen Sie sämtliche Vorteile der Mitgliedschaft im Rostocker Anwaltverein und profitieren vom Anschluss an den Deutschen Anwaltverein. Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 180,00 Euro und ist in zwei Teilbeträgen je zur Hälfte zum 01.03. und zum 01.09. eines Jahres zur Zahlung fällig.

Mehrfachmitglieder, für die bereits ein anderer Verein an den Deutschen Anwaltverein einen Umlagebeitrag entrichtet, können eine Zweitmitgliedschaft im Rostocker Anwaltverein beantragen und zahlen einen verringerten Beitrag von 60,- Euro jährlich.

Für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sind mit der Mitgliedschaft im Rostocker Anwaltverein besondere Vorteile verbunden.

Juniormitgliedschaft/Beitragserleichterung

Ein Mitglied zahlt bis zum Ablauf des auf seine Erstzulassung folgenden Jahres einen Juniorbeitrag in Höhe von 50,00 Euro jährlich.

Unterstützung für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger

Der Verein bietet Kolleginnen und Kollegen, die in den Anwaltsberuf starten – sei es mit eigener Kanzlei, gemeinsam mit anderen oder als Angestellte in einer bestehenden Kanzlei, Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch mit Mitgliedern des Vereins, die für Fragen rund um den Einstieg in den Anwaltsberuf zur Verfügung stehen.

Interessierte können sich dazu gerne an den Vorstand wenden, der eine Liste mit Ansprechpartnerinnen und -partnern führt, die selbst ganz unterschiedliche Hintergründe und Erfahrungen haben und jungen Kolleginnen und Kollegen gern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

FORUM Junge Anwaltschaft

Das FORUM Junge Anwaltschaft bietet Ihnen fachliche Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen, Antworten auf fast jede Frage zum Berufsstart und Anwaltsalltag, Terminvertretungen und selbstverständlich die Möglichkeit sich zu vernetzen.

Sie erhalten außerdem Eindrücke über den „eigenen Tellerrand“ hinaus, sodass nicht nur (angehende) Einzelanwältinnen und -anwälte, sondern auch Angestellte und Syndikusanwältinnen und -anwälte profitieren.

Unter der Leitung des Regionalbeauftragten des FORUM Junge Anwaltschaft für den Landgerichtsbezirk Rostock treffen sich Mitglieder des FORUMS regelmäßig zu einem Stammtisch in wechselnden Rostocker Lokalen. Bitte melden Sie sich bei Interesse direkt beim Regionalbeauftragten, den Sie über die Webseite des FORUMS erreichen.

 

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die auf ihre Zulassung aus Altersgründen und/oder aus gesundheitlichen Gründen verzichtet haben oder die nicht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Rostock einen Kanzleibetrieb unterhalten, können auf Antrag als außerordentliche Mitglieder ohne Beitragspflicht aufgenommen werden.

Mehrfachmitglieder, für die bereits ein anderer Verein an den DAV einen Umlagebeitrag entrichtet, können eine Zweitmitgliedschaft im Rostocker Anwaltverein beantragen und durch Beschluss des Vorstandes von der Beitragspflicht befreit werden.

Der Vorstand kann Mitglieder von der Beitragspflicht außerdem befreien aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit, Krankheit oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten.

Durch die Mitgliederversammlung kann zudem eine beitragsfreie Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

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