Über den Verein

Der Rostocker Anwaltverein ist der größte Anwaltverein Mecklenburg-Vorpommerns. Zweck des Rostocker Anwaltvereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft im Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock, insbesondere durch

  • die Förderung der Rechtspflege und Gesetzgebung,
  • die Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit, der Verschwiegenheit und der Gewährleistung des Rechts auf Interessenvertretung, die Sicherung und Förderung der Qualität anwaltlicher Leistungen, der
  • Aus- und Fortbildungen sowie
  • die Pflege des Gemeinsinns, des wissenschaftlichen Geistes und des Geschichtsbewusstseins der Rechtsanwaltschaft.

Einen besonderen Fokus legt der Verein bei seiner Arbeit zudem auf die Sicherstellung des juristischen Nachwuchses in der Anwaltschaft, damit die Rolle der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege auch in Zukunft ausgefüllt und der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf einen funktionierenden Rechtsstaat langfristig erfüllt werden kann.

Als Mitglied im Rostocker Anwaltverein ist man zugleich Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Der Deutsche Anwaltverein versammelt mehr als 60.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare, die in 253 lokalen Anwaltvereinen im In- und Ausland organisiert sind. In seinen 16 Landesverbänden, über 30 Arbeitsgemeinschaften sowie 40 Gesetzgebungs- und Fachausschüssen, engagieren sich Anwältinnen und Anwälte freiwillig. Das Leitbild formuliert Aufgaben, Ziele und Perspektiven des Deutschen Anwaltvereins und seiner Mitgliedsvereine.

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